Kita &
Schule

Integrationshilfe, die Kinder und Jugendliche im Alltag stärkt. Für Teilhabe, Orientierung und gute Begleitung in Kita und Schule.

Kind in Kita oder Schule wird begleitet

Unser Konzept

Ganzheitlich begleiten

Unsere Begleitung in Schule & Kita, fachlich Integrationshilfe genannt, folgt einem ganzheitlichen Ansatz: Wir nehmen alle Beteiligten in den Blick und beziehen sie bestmöglich ein, damit Teilhabe und Inklusion im Alltag wirklich gelingen.

Im Mittelpunkt steht immer das Kind mit seinen Stärken und Bedürfnissen, eingebettet in Familie, Einrichtung und Umfeld. So entsteht Unterstützung, die stärkt statt bevormundet.

Kind wird im Schulalltag begleitet.

Unsere Leistungsbereiche

Unsere Leistungsbereiche

Hilfe ist dann wirkungsvoll, wenn sie ganzheitlich ansetzt. Deshalb arbeiten wir auf vier Ebenen.

Kindbezogene Leistungen

Wir helfen Kindern und Jugendlichen, an der Gesellschaft teilzuhaben, eigene Fähigkeiten zu erkennen und zu erweitern und innerhalb ihrer Möglichkeiten selbstverantwortlich zu handeln.

Leistungen für die Familie

Wir unterstützen Familien dabei, die Bedürfnisse ihres Kindes zu erkennen, den Alltag zu strukturieren und zu entlasten, etwa durch Beratung und Hilfe im Umgang mit Behörden, Ämtern und Ärzt*innen.

Kooperationsleistungen

Wir vernetzen uns mit Schule und Kita, mit Therapeut*innen, Ärzt*innen und Behörden, über Hilfe- und Förderplangespräche, Austausch von Erkenntnissen und gemeinsame Fördermöglichkeiten.

Leistungen im öffentlichen Umfeld

Wir fördern eine inklusive Haltung: Wir beraten das pädagogische Personal, sensibilisieren für besondere Bedürfnisse einzelner Kinder und zeigen Chancen der integrativen Arbeit auf.

Antragstellung

Der Weg zur Integrationshilfe

Die Begleitung in Kita und Schule wird über einen Antrag beim zuständigen Kostenträger bewilligt. Welcher Träger zuständig ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Das wirkt auf den ersten Blick kompliziert, ist aber gut zu schaffen.

Ihr müsst diesen Weg nicht allein gehen: Wir erklären die Schritte, helfen beim Sortieren der Unterlagen und stehen euch von der ersten Frage bis zum Start der Begleitung zur Seite.

Offizielle Informationen und Antragsseiten der zuständigen Kommunen findet ihr unten verlinkt.

Wer ist zuständig?

  • Jugendamt: Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung. Grundlage ist § 35a SGB VIII.
  • Amt für Soziales / Eingliederungshilfe: Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Grundlage ist das SGB IX.
  • Nicht sicher? Kein Problem. Wir helfen bei der Einordnung und sagen euch, welcher Antrag wohin gehört.
Persönliche Beratung und Begleitung bei RheinAssistenz
Die Abteilung Schule & Kita begleitet Familien, Einrichtungen und Kostenträger durch den gesamten Prozess.

Die Abteilung

Verlässlich ansprechbar

Unsere Arbeit lebt von klarer Organisation, persönlichem Kontakt und guter Abstimmung mit allen Beteiligten. Wir begleiten nicht nur den Einsatz in der Einrichtung, sondern behalten auch Antrag, Kommunikation und Veränderungen im Blick.

  • Ansprechbar für Eltern, Kita, Schule und Kostenträger.
  • Koordination von Einsatzplanung, Abstimmung und Vertretung.
  • Begleitung bei Veränderungen im Alltag des Kindes.
  • Offene Kommunikation und lösungsorientiertes Arbeiten.

Informationstermin vereinbaren

Bitte teilen Sie uns hier keine sensiblen Angaben zum Gesundheitszustand oder einer Behinderung Ihres Kindes mit – das besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen im Beratungsgespräch.