Informieren
Wir beraten dich zu Fragen wie: Habe ich Anspruch auf Assistenz? Wie wird sie finanziert? Welche Assistenzart benötige ich? Wo kann ich Assistenz beantragen?
Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion sind für uns nicht nur Arbeit, sondern Überzeugung und Lebensrealität.
Wir beraten dich zu Fragen wie: Habe ich Anspruch auf Assistenz? Wie wird sie finanziert? Welche Assistenzart benötige ich? Wo kann ich Assistenz beantragen?
Wir bereiten mit dir deinen Antrag vor, unterstützen bei der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen und bereiten dich auf Gespräche mit den Kostenträgerinnen vor.
Wir suchen für dich Assistenzkräfte, die deinen Wünschen entsprechen, schalten Stellenanzeigen, führen Vor-Gespräche und koordinieren das Kennenlernen.
Wir übernehmen Dienstplanung, Ersatzsuche bei Ausfällen, Onboarding und Urlaubsplanung – immer in Abstimmung mit dir. Wir kümmern uns um die Lohnabrechnung, Versicherungen, Arbeitsverträge, usw.
Wir bleiben ansprechbar, z. B. bei Konflikten mit Assistenzkräften, wenn sich deine gesundheitliche Situation verändert oder ein neuer Lebensabschnitt beginnt.
24-Stunden-Assistenz, Folie 1 von 8
Verlässliche Unterstützung über den ganzen Tag hinweg – mit Dienstplanung, klaren Abläufen und passenden Assistenzkräften.
Unterstützung bei Freizeit, Kultur, Begegnungen, Terminen oder allem, was Teil deines selbstbestimmten Lebens ist.
Hilfe bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, damit dein Zuhause so organisiert bleibt, wie du es brauchst.
Assistenz im Studium: bei Wegen, Organisation, Kommunikation, Materialien oder Anforderungen des Studienalltags.
Begleitung für Kinder und Jugendliche, damit Teilhabe, Sicherheit und Entwicklung im Alltag besser gelingen.
Unterstützung im beruflichen Kontext, damit Teilhabe am Arbeitsleben praktisch möglich wird.
Unterstützung für Eltern mit Behinderung bei Aufgaben rund um Familie, Alltag, Betreuung und Organisation zuhause.
Fachlich begleitete Unterstützung, wenn besondere Anforderungen, komplexe Situationen oder ein höherer Abstimmungsbedarf bestehen.
1 / 8
2015 wurde die RheinAssistenz von Lukas Krause und Stephan Eck ins Leben gerufen. Lukas lebt selbst mit persönlicher Assistenz. Selbstbestimmung, Teilhabe, Inklusion ist nicht nur unsere Arbeit, es ist auch unsere Überzeugung, unsere Herzensangelegenheit und unsere Lebensrealität.
Jede Assistenznehmer:in hat bei uns die Möglichkeit, ihre eigene Vorstellung eines guten Lebens umzusetzen, ohne dass wir ihr oder ihm einen Weg vorschreiben. Bevormundung lehnen wir ab. Jeder Mensch mit Behinderung ist aus unserer Sicht Expert:in in eigener Sache.
In unserem Büroteam arbeiten nur Mitarbeiter:innen, die unser Leitbild teilen. Viele haben früher als Assistent:innen, Kita- oder Schulbegleiter:innen gearbeitet oder haben ihre eigenen Berührungspunkte mit Behinderung im beruflichen oder privaten Umfeld. Persönlicher Kontakt, offene Kommunikation auf Augenhöhe und Lösungsorientierung sind für uns selbstverständlich.
Seit über 10 Jahren organisieren wir Assistenz und Kita-/Schulbegleitung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Wir haben mit unseren Assistenznehmer:innen und Mitarbeiter:innen bereits viel erlebt. Trotzdem sind wir offen für Neues, wollen uns immer weiter verbessern und den Herausforderungen unserer Zeit mit neuen Lösungen begegnen.
Barrierefreier Zugang zum Büro
Persönliche Assistenz kann für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen infrage kommen, wenn Assistenz notwendig ist, um ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten. Es geht dabei also nicht nur um Pflege, sondern um Teilhabe: zum Beispiel bei der Freizeitgestaltung, Haushaltsführung, Arbeit, Studium, Ausbildung, Elternschaft oder die persönliche Lebensplanung. Entscheidend ist immer der individuelle Bedarf im Einzelfall.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Assistenz in der Kita lässt sich mit Teilhabe in der Gemeinschaft begründen, Assistenz in der Schule mit Teilhabe an Bildung.
In einem gemeinsamen Gespräch können wir uns zusammen anschauen, ob du einen Anspruch hast und wie du ihn am besten durchsetzen kannst.
Du kannst selbst entscheiden, in welchem Rahmen ein Beratungs- oder Erstgespräch stattfinden soll. Telefonisch, per Video, bei dir oder in unseren Büroräumen – wir richten uns ganz nach dir. Gemeinsam schauen wir uns deine Situation und Fragen an und besprechen mögliche Optionen und nächste Schritte. Dabei ist entscheidend, was deine Wünsche sind.
Wir beraten auch Angehörige, Freund:innen oder gesetzliche Betreuer:innen von Menschen mit Behinderung.
Ja. Neben der Beratung durch uns empfehlen wir die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB. Die EUTB berät kostenlos, unabhängig und bundesweit zu Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe. Eine Beratung durch eine EUTB kann hilfreich sein, wenn du eine neutrale Einschätzung suchst oder dich vor einem Antrag erst einmal orientieren möchtest.
Hier findest du eine EUTB in deiner Nähe: teilhabeberatung.de
Wenn du zum ersten Mal Assistenz beantragst, ist in der Regel der Träger der Eingliederungshilfe an deinem Wohnort zuständig. Hast du bereits Assistenz, ist der Träger zuständig, der bei deinem ersten Antrag für dich zuständig war. In Rheinland-Pfalz sind die Träger der Eingliederungshilfe die Kommunen. Die Stelle heißt dann oft Kreis- oder Stadtverwaltung, Amt für soziale Leistungen oder Fachdienst Eingliederungshilfe. In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband zuständig (LWV).
Es gibt aber je nach Assistenzform auch noch andere Kostenträger. Arbeitsassistenz wird meistens über das Integrationsamt finanziert. Oft wird Assistenz auch mit Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert. Bei Kindern und Jugendlichen ist zudem in bestimmten Konstellationen das Jugendamt zuständig.
Wir unterstützen dich gerne bei der Frage, welcher Kostenträger für dich zuständig ist.
Der Assistenzbedarf berechnet sich an dem, was du brauchst, um deine Vorstellung und Ziele mit Assistenz zu erreichen, in welchen Lebensbereichen du Unterstützung brauchst und wie häufig diese Unterstützung notwendig ist. Es geht nicht nur darum, wie deine aktuelle Situation ist, sondern auch um die Frage, was es zukünftig braucht, um dir eine möglichst volle Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Im Gesamtplanverfahren muss der Kostenträger mit dir deinen Bedarf individuell ermitteln. Deine Wünsche sollen dabei berücksichtigt werden. Wir empfehlen aber, sich bereits vorher Gedanken zu machen, wie der eigene Bedarf aussehen könnte. Dabei unterstützen wir dich gerne.
Persönliche Assistenz wird häufig über die Eingliederungshilfe, also durch den Staat finanziert. Manchmal muss man einen Eigenanteil zahlen. Das hängt vor allem von der Art der Leistung sowie von Einkommen und Vermögen ab. Wenn man unterhalb der Freibeträge ist, entfällt der Eigenanteil. Ehe- oder Lebenspartner:innen werden bei erwachsenen Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe grundsätzlich nicht mehr mit ihrem Einkommen herangezogen. Bei bestimmten Leistungen, etwa vielen Leistungen zur Teilhabe an Bildung oder Arbeit, kann ein Beitrag ganz ausgeschlossen sein.
Wird deine Assistenz auch durch Leistungen der Pflegeversicherung mitfinanziert, muss man manchmal einen Teil des Pflegegeldes einbringen, wenn es nicht anderweitig benötigt wird.
Ob und in welcher Höhe ein Eigenanteil anfällt, muss deshalb immer im Einzelfall geprüft werden.
Ein persönliches Budget bekommst du, wenn du das Geld für deine Assistenz selbst verwalten willst. Der Kostenträger überweist dir dafür Geld auf ein Budgetkonto, von dem du dann deine Assistenz oder deinen Assistenzdienstleister bezahlst. Wenn du willst, dass dein Assistenzdienst direkt mit dem Kostenträger abrechnet, nennt sich das Sachleistung. Persönliches Budget oder Sachleistung hat also nichts mit der Frage zu tun, wie viel Assistenz du bekommst, sondern wie diese abgerechnet wird. Wir arbeiten mit beiden Modellen und überlassen dir die Entscheidung. In beiden Fällen schicken wir dir einen Leistungsnachweis, den du unterschreibst, bevor wir eine Rechnung stellen. So stellen wir sicher, dass nur die Stunden abgerechnet werden, die auch tatsächlich durch uns geleistet wurden.
Wir kümmern uns um das Bewerbungsmanagement, suchen passende Assistenzkräfte für dich, schreiben deinen Dienstplan, pflegen die Arbeitszeitkonten deiner Assistent:innen, kümmern uns um die Lohnabrechnung und Arbeitsverträge, suchen Ersatz, wenn Assistent:innen ausfallen, übernehmen Onboarding und Schulungen neuer Assistent:innen u. v. m. Wir verstehen unsere Leistungen als Service-Angebot für dich. D. h. du kannst selbst entscheiden, womit wir dich entlasten sollen und was du gerne selbst übernimmst.